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Kirchenvorstand
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Verantwortlich für Haushalt und Vermögen

Nach staatlichem Recht (Reichskonkordat vom 20.7.1923) ist die Katho- lische Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand - ein Gremium von Pfarrer und zehn gewählten Laien- mitgliedern - als ihr Organ verwaltet und vertreten wird. Die Laienmitglieder im Kirchenvorstand werden jeweils für sechs Jahre gewählt. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus. Wiederwahl ist möglich.

Im Gegensatz zu Kommunal- und Parlamentswahlen sind bei den Kirchenvorstandswahlen alle Gemeindemitglieder - also auch ausländische Gemeindemitglieder - die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr an dem Ort der Gemeinde wohnen, wahlberechtigt.

Bei der letzten Kirchenvorstandswahl im November 2009 haben 492 Gemeindemitglieder ihre Stimme abgegeben.

Der Kirchenvorstand besteht zur Zeit aus folgenden Mitgliedern:

Jürgen Heukamp

Jürgen Heukamp
(Pfarrer)

Werner Doeker

Werner Doeker
(Architekt)

Thomas Lüttmann

Thomas Lüttmann
(Steuerberater)

Johannes K. Rücker

Johannes K. Rücker
(Dipl.-Volksw., Direktor)

Mechthild Ahrens

Mechthild Ahrens
(Erzieherin)

Heiner Giesbert

Heiner Giesbert
(staatl. gepr. Landwirt)

Christoph Nößler

Christoph Nößler
(Kfm. Angestellter)

Matthias Sandmann

Matthias Sandmann
(Bankkaufmann)

Maria Audick

Maria Audick
(Sparkassenfachwirtin)

Hans-Dieter Hamers

Hans-Dieter Hamers
(Bankdirektor a.D., Beauftragter)

P. Santiago Rajakumar

P. S. Rajakumar
(Kaplan)

Thomas Üffing

Thomas Üffing
(Tischler)

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes:

  • Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde mit dem Vermögen auf der Grundlage des Gesetzes über die Verwaltung des kath. Kirchenvermögens vom
    24.07.1924. Das Gesetz gilt auch heute noch. Der Kirchenvorstand als Institution kann also auf eine lange Tradition verweisen.
    Das kirchliche Finanzwesen wird deswegen auch heute noch von den Regeln des Staatskirchenrechts und den kirchenrechtlichen Vorschrif- ten bestimmt. Die Bewirtschaftung der Finanzen ist Hauptaufgabe des Kirchenvorstandes. Es handelt sich hierbei um die so genannte Selbstverwaltung. So nehmen die Kirchengemeinden die Verwaltung ihrer Finanzen in eigener Regie und Verantwortung im Rahmen ihres jeweiligen Haushaltsplanes wahr.
     
  • Der Kirchenvorstand ist in einer weiteren Hauptaufgabe für alle Liegenschaften der Kirchengemeinde zuständig. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke, Gebäude, denkmalgeschützte Gebäude handelt, sowie für die Wahrung der damit verbundenen Rechte und Pflichten.
    Zu den Gebäuden, für deren Bestand und Unterhaltung der Kirchen- vorstand verantwortlich ist, zählen also die Pfarrkirche, das Clemens- August-Heim (Pfarrheim) und das Dio-Jugendheim.
     
  • Auch für den Betrieb der Kindergärten ?St. Dionysius? und ?Die Arche? trägt der Kirchenvorstand Verantwortung. Weiterhin besteht die Verantwortung für andere caritative Aufgaben wie der Betrieb der Alten- und Pflegeheime Haus St. Benedikt und St. Josefshaus.
     
  • Ferner ist der Kirchenvorstand auch zuständig für das hauptamtliche Personal der Kirchengemeinde. Er schließt im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrecht und unter Berücksichtigung der Personalaufsicht des Bistums die Verträge mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen in Trägerschaft der Kirchengemeinde ab, wie z.B. der Kindergärten, des Alten- und Pflegeheims.
     
  • Zu den freiwilligen Aufgaben und damit in der Verantwortung des Kirchenvorstandes steht die Verwaltung des Friedhofes ?Am Wall?.
     

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