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Gremien der Kirchengemeinde
Neben dem hauptamtlichen Seelsorgeteams unter der Leitung des Pfarrers wird die Arbeit der Gemeinde St. Dionysius durch ehrenamtliche
Gremien mit verschiedenen Aufgaben, die sich aus kirchlichem oder staatlichem Recht ergeben, repräsentiert.
Kirchenvorstand Nach staatlichem Recht (Reichskonkordat vom 20.7.1923) ist die Kath.
Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand, ein Gremium von Pfarrer und zehn gewählten Laienmitgliedern,
als ihr Organ verwaltet und vertreten wird. Die Laienmitglieder im Kirchenvorstand werden jeweils für sechs Jahre gewählt. Alle drei Jahre
scheidet die Hälfte der Mitglieder aus. Wiederwahl ist möglich. Im Gegensatz zu Kommunal- und Parlamentswahlen sind bei den Kirchenvorstandswahlen alle Gemeindemitglieder - also auch ausländische
Gemeindemitglieder - die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr an dem Ort der Gemeinde wohnen, wahlberechtigt.
Pfarrgemeinderat Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das Vertretungsorgan der Katholischen
Kirchengemeinde. Ihm gehören neben dem Pfarrer je nach Größe der Pfarrgemeinde eine bestimmte Anzahl von der Pfarrgemeinde gewählte Mitglieder an.
Der Aufgabenbereich des PGR ist vielfältig und umfangreich. So solle er u.a. in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend und beschließend
mitwirken. Gleichzeitig soll er das Bewusstsein der Gemeindemitglieder für die Mitverantwortung in unserer Gemeinde und in der gesamten Kirche wecken und aktivieren.
Damit der PGR über das Leben und die Aktivitäte in der Pfarrgemeinde informiert ist, wird in den Sitzungen über die Arbeit der verschiedenen
Ausschüsse berichtet. Die Mitglieder des PGR arbeiten in den verschiedenen Ausschüssen mit, so dass während der PGR-Sitzungen über Anträge,
Vorschläge und Probleme diskutiert und entschieden werden kann.
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